Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück: Baugenehmigung, Auflagen und Wohnsitz anmelden
Die Rolle der Landesbauordnungen
Wo ist das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück nicht erlaubt?
Die Landesbauordnungen legen auch fest, wo das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück nicht erlaubt ist.
Video: Wie kann ich dauerhaft auf einem Campingplatz wohnen?
Dazu gehören unter anderem:
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete für die Erholung
- Stellplätze und Garagen
- Gebäude und Räume für freie Berufe
Ferienwohnungen sind ebenfalls nicht als dauerhafte Wohnsitze erlaubt. In Mischgebieten, in denen sich Wohn- und Gewerbegebiete abwechseln, kann das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück hingegen erlaubt sein.
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Die Bedeutung des Bebauungsplans
Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan von großer Bedeutung für das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück. Ein Bebauungsplan muss nicht zwingend vorliegen und kann durch den Flächennutzungsplan ersetzt werden (gemäß § 34 BauGB Absatz 1).
In einem Bebauungsplan sind grundlegende Informationen festgelegt, wie beispielsweise:
- Maximale Höhe des Gebäudes
- Maximale Anzahl der Geschosse
- Mögliche Dachformen für das Haus
- Anzahl der Wohneinheiten
- Minimale Grundflächenzahl
In vielen Gemeinden ist die Größe des Hauses im Bebauungsplan festgelegt, um den Bau von sogenannten „Tiny Houses“ zu verhindern.
Dies bedeutet, dass ein Mobilheim in der Regel größer ist und eine minimale Grundflächenzahl darstellt, die problemlos erfüllt werden kann.
- Farbe und Material des Daches
- Art der Fenster
- Gestaltung des Außengeländes
- Art der Einfriedung
Verfahrensfreiheit
Genehmigungsfreiheit
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Welche Auflagen müssen erfüllt werden?
Wenn jemand seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Mobilheim auf eigenem Grundstück verlegen möchte, müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden.
Diese Auflagen werden durch eine Vielzahl von Unterlagen nachgewiesen, einige davon können auch im Rahmen der Verfahrensfreiheit erforderlich sein.
Nutzungsbedingte Auflagen
Die Landesbauordnung legt bestimmte Anforderungen fest, die für einen Wohnsitz erfüllt sein müssen. Dazu gehören:
- Die Existenz einer Küche oder Kochnische
- Fensterlose Küchen und Kochnischen, sofern eine angemessene Lüftung vorhanden ist
- Das Vorhandensein von Toilette und Dusche (oder Badewanne)
- Eine Mindesthöhe von 2,40 Metern in Aufenthaltsräumen
- Tageslicht und Lüftungsmöglichkeiten in Aufenthaltsräumen
- Fenster mit einem Rohbaumaß von 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes
Da Mobilheime oft aus Holz gebaut werden, spielt auch der Brandschutz eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Bauart und Nutzung ein Blitzschlag zu erwarten ist, über eine wirksame Blitzschutzanlage verfügen müssen.
Weitere sicherheitsrelevante Auflagen
Neben dem Blitzschutz sind auch andere sicherheitsrelevante Auflagen gemäß der Landesbauordnung zu erfüllen. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung von Fluchtwegen und Treppen. Mobilheime, die von etablierten Herstellern gekauft werden, entsprechen in der Regel den sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Unterlagen, die im Rahmen der technischen Sicherheit erforderlich sein können, umfassen:
- Standsicherheitsnachweise
- Wärmeschutznachweise
- Schallschutznachweise
- Brandschutznachweise
- Prüfstatiken
- Informationen zu Heizungs- und Lüftungsanlagen
Wenn autarke Mobilheime errichtet werden, die sich selbst mit Strom versorgen (zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach), müssen auch die entsprechenden Sicherheits- und Funktionsnachweise erbracht werden.
Die erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung
Wer davon ausgeht, dass das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ohne viel Aufwand möglich ist, wird schnell erkennen, dass dies ein Irrtum ist.
Neben den bereits erwähnten Auflagen sind auch bestimmte Unterlagen erforderlich, die zur Genehmigung des Bauvorhabens beitragen.
Diese Unterlagen müssen bei der Beantragung der Genehmigung vorgelegt werden.
Hierzu gehören:
- Ein Lageplan
- Bauzeichnungen
- Berechnungen
- Angaben zur Geschossflächenanzahl
- Angaben zur Grundrissfläche
- Angaben zur Wohnfläche
- Baukosten
Insgesamt müssen alle erforderlichen Informationen und Nachweise erbracht werden, um den Genehmigungsprozess erfolgreich abzuschließen. Im Idealfall sollten diese Details in Zusammenarbeit mit einem Architekten erarbeitet werden.
Wenn ein Mobilheim bereits fertig gekauft wurde und nur noch aufgestellt werden soll, entfällt die Notwendigkeit einer detaillierten Baubeschreibung.
In diesem Fall geht es lediglich darum, die erforderliche Genehmigung für das Aufstellen auf dem gewünschten Standort zu erhalten.
Fragen zum Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück
Kann man dauerhaft im Mobilheim wohnen?
Ja, inzwischen besteht die Möglichkeit, dauerhaft in einem Mobilheim zu leben. Auf einigen Campingplätzen und in Mobilheimparks haben Bewohner sogar eine eigene Adresse und einen Briefkasten.
Das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Einhaltung der Vorgaben der Landesbauordnung.
Kann man für das Mobilheim den Wohnsitz anmelden?
Ja, viele Campingplätze und Mobilheimparks ermöglichen das dauerhafte Wohnen im Mobilheim, und in solchen Fällen kann auch der Wohnsitz angemeldet werden, wie dies bei herkömmlichen Wohnhäusern der Fall ist.
Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass das Mobilheim über eine eigene Adresse verfügt, was in der Regel der Fall ist, wenn es sich auf eigenem Grundstück befindet.
Wo kann ich mein Mobilheim hinstellen?
Ein Mobilheim kann am einfachsten auf einem Campingplatz oder in einem Mobilheimpark aufgestellt werden, da dort bereits Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas vorhanden sind. Das Aufstellen auf dem eigenen Grundstück ist ebenfalls möglich, erfordert jedoch die Einhaltung der Landesbauordnung und möglicherweise spezieller Vorgaben der örtlichen Gemeinde. Der Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen ist in jedem Fall erforderlich, um dauerhaft im Mobilheim zu wohnen.
Kann eine Gemeinde das Aufstellen des Mobilheims verbieten?
Ja, eine Gemeinde kann das Aufstellen eines Mobilheims verbieten. Dies hängt von der rechtlichen Einordnung des Mobilheims ab, ob es als Kraftfahrzeug oder als Bauwerk betrachtet wird. In den Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen sind spezielle Bereiche für beide Kategorien vorgesehen. Darüber hinaus kann ein Nachbar Einwände gegen das Aufstellen des Mobilheims erheben, wenn er sich dadurch beeinträchtigt fühlt.