Steuerfrei verkaufen: Abschreibungspotenzial für nachfolgende Generationen nutzen

0

In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei spielen auch Steuervorteile eine wichtige Rolle. Insbesondere beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten zur Abschreibung.

Immobilienverkauf an Kinder: Steuerersparnis durch Abschreibungen

In Deutschland ist es üblich, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dies eröffnet den Kindern die Möglichkeit, das gesamte Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend zu machen.

Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht, die beachtet werden müssen. Die Finanzverwaltung überprüft genau, ob die Vereinbarungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, um möglichen Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt erneut, wie wichtig es ist, alle Hürden zu nehmen, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erlangen.

Durch die Nichterfüllung der Vereinbarungen wurden die gewünschten steuerlichen Vorteile nicht erlangt.

Nach Abschluss des Kaufvertrags entschieden sich die Eltern, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt entdeckt und vom Gericht als Gestaltungsmissbrauch betrachtet. Die Richter waren der Auffassung, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Möglichkeiten zur Abschreibung nutzen.

Gemäß Schulz handelte es sich um eine gute Gestaltung, die jedoch nicht vollständig umgesetzt wurde. Dennoch konnten die Kinder im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster macht deutlich, dass es bei Geschäften zwischen Angehörigen essentiell ist, die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Gestaltungsmissbrauch führt zur Verwerfung der Steuervorteile und kann zu Nachteilen für alle Beteiligten führen.

Lassen Sie eine Antwort hier