Solarpflicht: Neue Dächer müssen seit dem 1. Januar 2023 mit Solarenergie ausgestattet werden

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Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht für den Bau neuer Gebäude. Gemäß dem Berliner Solargesetz müssen private Eigentümer und Eigentümerinnen sicherstellen, dass auf den Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installiert und in Betrieb genommen wird.

Photovoltaik-Pflicht: Privateigentümer müssen bei Dachumbauten Solarenergie nutzen

Bei Bestandsgebäuden in privater Eigentümerschaft wird die Vorgabe ebenfalls wirksam, sofern das Dach größeren Umbauten, wie beispielsweise einer Aufstockung oder Sanierung, unterzogen wird. Sowohl Wohngebäude als auch Gewerbe- und Industriegebäude sind von der Solarpflicht betroffen. Gemäß dem Gesetz ist es grundsätzlich erforderlich, dass 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.

In Bezug auf Bestandsgebäude besteht die Möglichkeit, Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliche Elemente von der Gesamtfläche des Dachs abzuziehen. Die Solarpflicht gilt jedoch nicht für Gebäude mit einer Nutzungsfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Die Bemühungen des Landes Berlin zur Förderung des Solarausbaus umfassen auch die Bereitstellung von Förderprogrammen und Beratungsleistungen. Ein kostenloser Erstberatungsservice zum Thema Solarenergie wird von dem unabhängigen und herstellerneutralen Solarzentrum Berlin sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen angeboten.

Das Förderprogramm SolarPLUS des Landes Berlin konzentriert sich auf die gezielte Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen beim Ausbau ihrer Solarenergieanlagen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Investitionen in Stromspeicher, um den selbst erzeugten Strom noch effektiver vor Ort nutzen zu können.

In Berlin werden auch denkmalgeschützte Gebäude in die Förderung von Solaranlagen einbezogen. Dies ermöglicht es, historische Gebäude umweltfreundlich mit erneuerbarer Energie zu versorgen und gleichzeitig den Denkmalschutz zu respektieren. Darüber hinaus werden auch innovative Fassaden-Photovoltaikanlagen gefördert, die es ermöglichen, Solarenergie effizient in die Gebäudearchitektur zu integrieren.

Das Solargesetz Berlin wurde am 17. Juni 2021 im Abgeordnetenhaus verabschiedet und trat am 16. Juli 2021 in Kraft. Es hat das Ziel, die Solarenergiepotenziale der Dächer in Berlin optimal zu nutzen und somit einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Bereits für die öffentlichen Gebäude in Berlin gelten strengere Vorgaben gemäß dem Berliner Klimaschutz und Energiewendegesetz.

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