Flexibel und energieeffizient: Infrarotheizungen in Industriehallen nach GEG

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Das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG) stellt neue Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik, um die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben. Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen bleiben die Hallenheizungs-Technik der ersten Wahl und erfüllen alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Gesetzgeber hat großzügige Übergangsfristen, Technologieoffenheit und pragmatische, bezahlbare Regelungen vorgesehen, um den schrittweisen Weg hin zum klimaneutralen Heizen bis 2045 zu ermöglichen.

Infrarotheizungen: Innovative Technik für klimaneutrales Heizen in Industriehallen

  • Auch nach der Einführung des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die bevorzugte Technologie für Hallenheizungen, da sie aufgrund ihrer innovativen Technologie alle Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen können
  • Das GEG bietet großzügige Übergangsfristen und technologieoffene Regelungen für den schrittweisen Weg zum klimaneutralen Heizen
  • Bis zum 30. Juni 2026 (bzw. 30.06.2028) haben Sie die Chance, Ihre Bestandsanlage ohne zusätzliche Vorschriften zu einem günstigen Preis zu sanieren und auf zukunftsweisende Infrarottechnik umzurüsten

GEG: Energetische Vorgaben für beheizte und klimatisierte Gebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiges Instrument, um die deutsche Wärmewende voranzutreiben. Seit dem 1. November 2020 ist es in Kraft und hat das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abgelöst. Das GEG definiert die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude und zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern.

GEG: Schrittweise Umstellung auf klimafreundliche Heizung und Klimatechnik

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden erhöhte Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik gestellt, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern. Der Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung soll schrittweise erfolgen, mit dem Ziel, bis 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich zu beenden und Klimaneutralität zu erreichen.

GEG: Anwendungsbereich für Gewerbe- und Industriehallen bei Heizung und Klimatisierung

Gewerbe- und Industriehallen fallen unter das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das für die meisten beheizten oder klimatisierten Gebäude gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen wie Gewächshäuser, Stallanlagen und Zelte. Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen diese Gebäude erfüllen müssen, um schrittweise auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben.

Regelungen für den Anteil erneuerbarer Energien in Heizungen mit unterschiedlichen Fristen

Um das Ziel zu erreichen, dass Heizungen zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren, wurden unterschiedliche Fristen für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten diese Anforderung erfüllen. Bestandsgebäude in Großstädten haben bis zum 30.06.2026 Zeit, während Bestandsgebäude in kleineren Städten bis zum 30.06.2028 Zeit haben. Diese großzügigen Übergangsfristen sollen sicherstellen, dass alle Gebäude schrittweise auf klimafreundliche Heizungstechnologien umgestellt werden können.

  • Ab Juni 2026 gelten für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in Großstädten neue Vorschriften bezüglich der Heizungstechnik
  • Bis Juni 2028 müssen Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und Bestandsgebäude in kleineren Städten nachgerüstet werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass bestehende Heizungsanlagen, die bereits seit 30 Jahren oder länger in Betrieb sind oder bestimmte Kriterien wie eine Nennleistung von weniger als 4 oder mehr als 400 kW erfüllen, nicht den neuen Anforderungen entsprechen müssen. Dies bietet Eigentümern von Bestandsgebäuden die Möglichkeit, ihre aktuellen Heizungssysteme weiterhin zu nutzen, ohne zusätzliche Investitionen tätigen zu müssen.

Eigentümerbefreiung bei Havariereparatur: Ausnahme im Heizungsbereich

Mit Inkrafttreten des neuen GEG können bestehende Gas- oder Ölheizungen weiterhin genutzt und im Falle einer Havarierepariert werden. Unter besonderen Umständen können Eigentümer von der Verpflichtung befreit werden, erneuerbare Energien einzusetzen.

Parlament entscheidet über Förderungen für energieeffiziente Gebäude

Derzeit werden die neuen Förderrichtlinien für energieeffiziente Gebäude im Parlament erörtert und müssen noch abgestimmt werden. Im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) ist geplant, eine Förderung für Energieberatungen in Wohngebäuden bereitzustellen. Die konkreten Förderungen für Nichtwohngebäude sind derzeit noch nicht festgelegt und werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Nachhaltige Wärme ohne Auflagen: Hocheffiziente Infrarotheizungen in Hallen

Hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen wie die KÜBLER Technologien MAXIMA oder PRIMA plus bleiben auch nach 2026 (bzw. 2028) eine attraktive Option für die Beheizung von Industriehallen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht keine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien vor, solange diese Heizungssysteme eine Energieeffizienz von mindestens 40 Prozent über einen Zeitraum von einem Jahr nachweisen können. Die KÜBLER Technologien erfüllen diese Anforderungen und bieten somit eine effiziente und umweltfreundliche Lösung für Industriehallen.

Beim Bau neuer Industriehallen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um den Anforderungen an erneuerbare Energien und Energieeffizienz gerecht zu werden. Neben Stromdirektheizungen und H2-ready-Gasheizungen können moderne Infrarotheizungen eine effektive und effiziente Lösung sein. Sie erfüllen nicht nur die erforderlichen Effizienzanforderungen, sondern ermöglichen auch die Nutzung von PV-Strom, der vor Ort erzeugt wird und somit den Primärenergiebedarf senken kann.

In Hallengebäuden sind eine präzise Steuerung, ein effizientes Energiemanagement und eine zuverlässige Gebäudeautomatisierung unverzichtbar. Dezentrale Infrarotheizungsanlagen erfüllen diese Anforderungen durch den Einsatz des innovativen Steuerungssystems CELESTRA und des leistungsstarken Energiemanagementsystems E.M.M.A.

Wenn es um die Beheizung von Hallen geht, sind Infrarotheizungen die Technologie der Wahl. Sie bieten einen hervorragenden Wärmekomfort und sind zudem kostengünstig im Betrieb. Durch ihre hohe Energieeffizienz tragen sie zur Senkung des Energieverbrauchs bei und ermöglichen somit eine nachhaltige Energienutzung. Darüber hinaus können Infrarotheizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was zu einer umweltfreundlichen Wärmeversorgung führt.

Industriehallen profitieren von den zahlreichen Vorteilen hocheffizienter Infrarotheizungen. Sie sind nicht nur kostengünstig und energieeffizient, sondern bieten auch einen hohen Wärmekomfort. Durch ihre Flexibilität lassen sie sich problemlos in bestehende Hallen integrieren und ermöglichen die Nutzung erneuerbarer Energien. Somit sind sie eine zukunftssichere Lösung für die Hallenheizung und unterstützen die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende.

Nach Inkrafttreten des GEG bleiben hocheffiziente dezentrale Infrarotheizungen die ideale Lösung für Industriehallen. Sie erfüllen sämtliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und überzeugen zudem durch ihre Kosteneffizienz und Energieeinsparung. Durch ihre Flexibilität ermöglichen sie eine reibungslose Integration erneuerbarer Energien und leisten somit einen maßgeblichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Wärmewende. Zusätzlich bieten sie einen hohen Wärmekomfort und schaffen ein angenehmes Raumklima in Industriehallen.

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