EU-Parlament unterstützt Ziel: Klimaneutrale Gebäude bis 2050

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Ab dem Jahr 2028 werden bei Neubauten streng emissionsfreie Technologien verwendet, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu senken und somit die Kosten für Energierechnungen zu verringern. Dies führt zu einer verbesserten Klimaschutzbilanz und einer nachhaltigeren Bauweise.

Parlament beschließt Maßnahmen zur Förderung von Renovierungen und Energieeffizienz in Gebäuden

Am Dienstag stimmte das Parlament für den Maßnahmenentwurf zur Erhöhung der Renovierungsrate und zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden.

Die geplante Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat das Ziel, den Gebäudebereich in der EU bis zum Jahr 2030 zu einer erheblichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs zu führen. Gleichzeitig soll bis 2050 eine klimaneutrale Situation erreicht werden. Darüber hinaus strebt die Überarbeitung an, einen deutlich höheren Anteil an energetisch ineffizienten Gebäuden zu renovieren und den Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern.

Klimaziele: Weniger Emissionen bis 2032

Ab dem Jahr 2028 sollen sämtliche neu errichteten Gebäude emissionsfrei sein. In Bezug auf diejenigen Gebäude, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, soll diese Anforderung sogar bereits ab 2026 umgesetzt werden. Zudem wird angestrebt, dass alle neu gebauten Gebäude bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch realisierbar und wirtschaftlich tragbar ist. Für Wohngebäude, bei denen größere Renovierungen erforderlich sind, besteht ein Zeitrahmen bis zum Jahr 2032, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Laut dem Vorschlag müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen und bis 2033 die Klasse D. Für Nichtwohngebäude ist das Ziel, bis 2027 und für öffentliche Gebäude bis 2030 diese Energieeffizienzklassen zu erreichen. Die Skala von A bis G wird verwendet, wobei die Klasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten entspricht.

Die nationalen Renovierungspläne werden von den Mitgliedstaaten entwickelt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festzulegen.

Energiearmut bekämpfen: Maßnahmen und Unterstützung

Um die nationalen Renovierungspläne effektiv umzusetzen, wäre es sinnvoll, Förderprogramme einzuführen, die den Bürgern den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten kostenlose Informationsstellen einrichten, um interessierten Personen kostenfrei Ratschläge und Informationen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich könnten kostenneutrale Renovierungsprogramme angeboten werden, um sicherzustellen, dass finanzielle Belastungen für Haushalte minimiert werden.

Befreiungen von den Vorschriften zur Gesamtenergieeffizienzrichtlinie

Die neuen Vorschriften sollen keine Auswirkungen auf Denkmäler haben. Die EU-Staaten haben die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebäude zu erlassen, darunter solche, die aufgrund ihres architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser. Zudem können die Mitgliedstaaten Sozialwohnungen von den Vorschriften ausnehmen, wenn Renovierungen zu Mietsteigerungen führen würden, die durch Energieeinsparungen nicht ausgeglichen werden können.

Das Parlament plant, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, die neuen Zielvorgaben für einen spezifischen Gebäudeteil anzupassen. Diese Anpassungen hängen von der wirtschaftlichen und technischen Durchführbarkeit der Renovierungen sowie von der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte ab.

Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, betonte die Bedeutung der steigenden Energiepreise für die Förderung von Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen. Durch die Verbesserung der Leistung von Gebäuden in Europa können die Energierechnungen gesenkt und die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert werden. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist es, die Energiearmut zu bekämpfen, die Emissionen zu senken und ein gesundes Innenraumklima für die Menschen zu schaffen. Diese Strategie wird zudem dazu beitragen, hochwertige Arbeitsplätze im Baugewerbe, der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien zu schaffen und das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa zu verbessern.

Neue Verordnungen zur Stärkung der digitalen Wirtschaft in der EU

Das legislative Organ verabschiedete den Standpunkt mit einer Mehrheit von 343 zu 216 Stimmen und registrierte dabei 78 Enthaltungen. Es führt nun Verhandlungen mit dem Rat, um die endgültige Form der Vorschriften festzulegen.

Das Klimagesetz der Europäischen Union: Ein Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel

Laut der Europäischen Kommission spielt der Gebäudesektor in der EU eine maßgebliche Rolle bei unserem Energieverbrauch, der 40 % ausmacht, sowie bei den Treibhausgasemissionen, die 36 % betragen. Um diesen Umstand anzugehen, hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen, welcher ein Bestandteil des „Fit für 55“-Pakets ist. Durch das europäische Klimagesetz, das im Juli 2021 erlassen wurde, wurden die Klimaziele für 2030 und 2050 EU-weit in rechtlich verbindlicher Form festgelegt.

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