Seit dem 1. Januar 2023 ist die überarbeitete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude offiziell wirksam geworden. Die aktualisierten Förderboni und erleichterten Bedingungen sollen eine breite Unterstützung der Bundesregierung für die energetische Sanierung von Wohnhäusern ermöglichen. Darüber hinaus hat die Regierung ab dem 1. März 2023 begonnen, den Bau von umweltfreundlichen Gebäuden zu fördern.
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Neuerung der Bundesförderung BEG: Klimaschutz im Fokus für effiziente Gebäude
Die Bundesregierung hat die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die neuen Förderkriterien für Neubauten eingeführt, um ihre Förderung optimal auf den Klimaschutz auszurichten. Die Reform strebt an, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen.
Effiziente Modernisierung zur Kostensenkung von Energieverbrauch
Eine große Anzahl von Menschen sollte die Möglichkeit haben, die Förderung zu nutzen, um bestehende Gebäude energetisch zu sanieren, da dies die effizienteste Methode ist, um den Klimaschutz voranzutreiben und die Fördermittel optimal einzusetzen.
Durch die Sanierungsförderung wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ihre langfristigen Energiekosten zu senken, da alte Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen als Energiefresser betrachtet werden können.
Personen, die eine umfassende Sanierung durchführen und staatliche Förderung beantragen möchten, sollten sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Für den Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der richtige Ansprechpartner. Zukünftig wird nur noch das BAFA für einzelne Maßnahmen zuständig sein.
Erweiterte Anreizprogramme und vereinfachte Zugangsbedingungen
Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zur Bundesförderung zu erleichtern. Dies wurde durch verschiedene Maßnahmen erreicht, darunter die Vereinfachung des Antragsverfahrens. Darüber hinaus wurden neue Förderboni eingeführt, um Anreize für Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. Obwohl die Fördersätze für einzelne Bauprojekte leicht reduziert wurden, wurde die Effizienz des Programms insgesamt gesteigert, um möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern Unterstützung zu bieten. Im Vergleich zu den Vorjahren hat der Bund zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.
Seit Januar 2023 besteht die Möglichkeit, einen Bonus von 15 Prozentpunkten für serielles Sanieren zu erhalten. Durch den Einsatz von innovativen, seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen zusammen mit modernster Installationstechnik kann der Aufwand und die Kosten für die Sanierung erheblich reduziert werden.
Ab 2023 werden ausschließlich Wärmepumpen und Biomasseheizungen gefördert, die eine verbesserte Effizienz aufweisen und einen minimalen Feinstaubausstoß haben. Gasverbrauchende Anlagen erhalten seit August 2022 keine Förderung mehr. Stattdessen wird ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.
Seit Beginn des Jahres 2023 sind für die drei verschiedenen Teilprogramme der BEG-Förderung, nämlich Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen, neue Förderregeln in Kraft getreten. Wer mehr über die aktuellen Förderkonditionen erfahren möchte, findet weitere Informationen dazu.
Umweltschutz im Fokus: Aktualisierte Förderrichtlinien für energieeffizienten Neubau seit März 2023
Seit dem 1. März 2023 unterstützt die Bundesregierung den Bau von äußerst umweltfreundlichen Gebäuden durch die Vergabe von günstigen Krediten. Der Standard für diese Gebäude ist das Effizienzhaus 40. Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erhalten, werden noch stärker gefördert. Diese Neuregelung trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß im Bereich der Gebäude zu reduzieren und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.
In Bezug auf die Förderung werden erstmals sämtliche Phasen des Lebenszyklus von Gebäuden berücksichtigt. Das Hauptziel besteht darin, die Treibhausgasemissionen von der Bauphase über den Betrieb bis hin zum möglichen Rückbau zu reduzieren.
Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, dass klimagerechtes Bauen heutzutage keine freiwillige Entscheidung mehr ist, sondern eine zwingende Maßnahme. Wer immer noch nach alten Standards baut, um Kosten zu sparen, verursacht sowohl dem Klima als auch seinem eigenen Geldbeutel enorme Zusatzkosten.
Das Konzept des Effizienzhauses wurde entwickelt, um einen standardisierten energetischen Standard für Wohngebäude festzulegen. Es berücksichtigt zwei Hauptkriterien: den Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung einer Immobilie. Durch die Erfüllung bestimmter Anforderungen kann ein Gebäude eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreichen und somit als energiesparend eingestuft werden. Diese Stufen dienen als Referenz für den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude.
Am 1. Januar 2023 trat das Gebäudeenergiegesetz in Kraft, das den EH-55-Standard als gesetzlichen Neubaustandard festlegt. Mit dieser Maßnahme hat die Bundesregierung die Vorgaben für den erlaubten Primärenergiebedarf von Neubauten verschärft. Bis zum 1. Januar 2025 strebt die Bundesregierung an, die gesetzlichen Anforderungen an den EH40-Standard anzupassen.