Wer wertvolle Dinge im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill hat, sollte eine Hausratversicherung in Betracht ziehen. Diese Versicherung schützt alles, was sich am Versicherungsort befindet, aber nur vor bestimmten Gefahren. Einbruchdiebstahl ist inkludiert, einfacher Diebstahl jedoch nicht. Wenn ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse abgestellt wird, ist dies ein Risikoausschluss und daher nicht versichert, wie von BdV-Vorständin Bianca Boss erklärt.
Versicherungsort: Auch Dachboden und Loggien inklusive
Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsort, der in der Police festgelegt ist. Dies umfasst nicht nur die Wohnung oder das Haus, sondern auch angrenzende Terrassen, Balkone und Loggien. Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden sind ebenfalls versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.
Der Schutz vor Naturgewalten ist ein wichtiger Faktor, wenn es um den Hausrat im Außenbereich geht. Während der eigenen Abwesenheit besteht immer die Möglichkeit eines starken Unwetters, das den Hausrat beschädigen kann. Daher ist es ratsam, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie angemessen zu sichern.
Schäden durch Sturm sind nur dann versichert, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) erreicht und der Sturm im Sinne der Versicherungspolice als solcher gilt.
Schäden, die durch Überschwemmungen durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge verursacht werden, sind von der Hausratversicherung nicht gedeckt. Eine separate Elementarschadenversicherung ist erforderlich, um sich gegen solche Schäden abzusichern.
Hausratversicherung: Einbruchdiebstahl vs. einfacher Diebstahl
Bei einer Hausratversicherung sind verschiedene Gefahren abgesichert, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl hingegen wird nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Allerdings bieten einige Versicherer Tarife an, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren, um Klarheit zu erhalten.
Hausratversicherung: Versicherungsbedingungen genau prüfen
Wer wertvolle Gegenstände wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder im Außenbereich besitzt, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl von der Versicherung nicht abgedeckt, es sei denn, es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und bei Bedarf den Versicherer direkt zu kontaktieren.