Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Widerspruch gegen Google Street View

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Im Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wird über die neuen Aufnahmen von Straßen und Gebäuden durch Google Street View in Deutschland gesprochen. Seit 2010 wurde der Datenbestand des Dienstes aktualisiert, wodurch es Nutzern ermöglicht wird, bequem von zu Hause aus einen Blick auf potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen zu werfen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Nutzen Sie Ihr Recht: Widerspruch gegen Google Street View!

Google Street View ist ein kostenloser Dienst, der sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten finanziert. Diese Daten werden von Google genutzt, um persönliche Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel hebt hervor, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Um die Veröffentlichung Ihrer Hausfront bei Google Street View zu verhindern, können Sie einen direkten Widerspruch an Google richten. Nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihrer Aufforderung nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Laut der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Es ist bedauerlich, dass trotz der Option, Widerspruch einzulegen, seit dem Upload der neuen Bilder von Google Street View nur etwa 100.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Dies könnte darauf hindeuten, dass viele Menschen entweder nicht ausreichend über die potenziellen Risiken informiert sind oder die Bedeutung ihrer informationellen Selbstbestimmung nicht vollständig verstehen. Es ist wichtig, dass jeder Einzelne sich bewusst ist, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als aktive Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.

Die Wahrung der Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind grundlegende Rechte, die betroffene Personen in Bezug auf Google Street View wahrnehmen sollten. Durch das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten können sie sicherstellen, dass ihre Grundrechte gewahrt werden und ihre Privatsphäre geschützt bleibt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten.

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