Garagenverordnung NRW: Bestimmungen und Vorschriften
Video: Wie darf eine Garage genutzt werden?
- Offene Garagen
- Offene Kleingaragen
- Geschlossene Garagen
- Oberirdische Fahrzeuggaragen
- Automatische Fahrzeuggaragen
Video: Diese Dinge, die fast jeder in der Garage hat, sind dort verboten!
Diese Regelungen gelten für Garagentore
Die rechtlichen Vorschriften für Garagentore sind nicht einheitlich gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch spezielle Garagentore, wie sogenannte Sektionaltore, die mit Sicherheitsnormen für Einbruchschutz (gemäß NEN 5096) werben und als sicher gelten.
Insbesondere für Garagen, die sich auf nicht abgeschlossenen Grundstücken befinden, ist es ratsam, mit Fachfirmen Kontakt aufzunehmen und nach solchen Sicherheitstoren zu fragen. Diese können häufig individuell angepasst werden und entsprechen den Betriebsvorschriften von Unternehmen.
Die grundlegenden Vorschriften für Garagentore finden sich in den Landesbauordnungen, wobei die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat keine spezifische Garagenverordnung; stattdessen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten.
Andere Bundesländer haben andere Vorschriften
- Baden-Württemberg: Verordnung über Garagen und Stellplätze
- Bayern: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
- Berlin: Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen
- Brandenburg: Brandenburgische Verordnung über den Bau von Garagen und Stellplätzen und den Betrieb der Garage
- Bremen: Bremische Verordnung über den Bau und Betrieb der Garage
- Hamburg: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und offenen Stellplätzen
- Hessen: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen
- Mecklenburg-Vorpommern: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen
- Niedersachsen: Verordnung über den Bau und Betrieb einer Garage
- Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über den Bau und Betrieb einer Garage
- Saarland: Dritte Verordnung zur Landesbauordnung
- Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Garagen
- Sachsen-Anhalt: Garagenverordnung – Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
- Thüringen: Thüringer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Garage auch anderweitig genutzt werden kann oder ausschließlich als Stellplatz für Fahrzeuge dienen muss, können Sie Kontakt mit den Landesbaubehörden aufnehmen. Diese sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar und stehen gerne für Auskünfte zu den geltenden Gesetzen zur Verfügung.
Beachtung der Vorschriften für Tore und Einbauten erforderlich
Andere innere Wände und Tore müssen gemäß den Vorschriften für Mittel- und Großgaragen aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Dies dient der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen gemäß den Betriebsvorschriften. Diese speziellen Vorschriften sind jedoch nicht in der Garagenverordnung NRW enthalten. Dies wirft die Frage auf, welche Art von Garagentor überhaupt zulässig ist.
Welches Tor eignet sich für meine Garage?
Neben Rolltoren, Schwingtoren und Flügeltoren wird zunehmend das Sektionaltor verwendet. Es ist gleichermaßen für Klein-, Mittel- und Großgaragen geeignet und ermöglicht das Öffnen des Tores entweder nach oben oder zur Seite, ähnlich wie bei einem Rolltor.
Ein zusätzlicher Raum vor oder neben dem Tor ist nicht erforderlich. Darüber hinaus kann eine Schlupftür integriert werden, die besonders nützlich ist, wenn keine separate Seitentür vorgesehen ist. Die Schlupftür wird normalerweise zentral oder asymmetrisch an der Seite des Tores platziert.
Die Garagenverordnung deckt nicht alle Garagentor-Aspekte ab
Die Verordnung enthält verschiedene Bauvorschriften, berührt jedoch nicht alle relevanten Themen. Ein Beispiel dafür ist die Energieeffizienz. Auch in Garagen sollte der Wärmeverlust minimiert werden, insbesondere wenn die Garage an Wohnraum angrenzt oder wenn der Wohnraum über der Garage liegt.
Hierbei werden häufig Fehler gemacht, da die Wärmedämmung bei mittleren und kleinen Garagen oft vernachlässigt wird. Bei großen Garagen ist eine umfassende Dämmung ohnehin schwer umsetzbar.
Welche Wärmedämmung ist für Garagentore erforderlich?
Der Wärmedurchgangskoeffizient sollte bei 0,34 W/(m²K) liegen, und die Sektionsdicke darf nicht weniger als 70 mm betragen. Die einzelnen Sektionen eines Sektionaltors sollten thermisch getrennt sein, und Lichtöffnungen sollten dreifach verglast sein.
Energieeffiziente LED-Beleuchtung ist mittlerweile Standard. Darüber hinaus sollte das Garagentor im Stand-by-Betrieb maximal 0,5 Watt Energie aufnehmen.
Erhöhter Schutz für Garagentore
Ein weiterer Bereich, den die Garagenverordnung NRW nicht ausdrücklich behandelt, ist die Sicherheit. Dies betrifft nicht nur Großgaragen, sondern sollte auch in Klein- und Mittelgaragen stärker berücksichtigt werden.
Moderne Technologien wie integrierte Lichtschranken tragen dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen.
Diese Lichtschranken erkennen mittels unsichtbarem Lichtstrahl, ob eine Person oder ein anderes Hindernis beachtet werden muss.
Wenn ein Hindernis erkannt wird, stoppt das Torblatt sofort. Gesetze schreiben vor, dass ein ferngesteuertes Garagentor eine solche Lichtschranke haben muss, wobei „fernbedient“ bereits die Bedienung von einem SmartHome-System aus bedeutet.
Der Kontakt mit einem Hindernis kann jedoch auch bei manueller Bedienung vor Ort auftreten, beispielsweise wenn Kinder unter dem schließenden Garagentor hindurchgehen.
Daher ist eine Lichtschranke immer eine empfehlenswerte Sicherheitsmaßnahme. Interessierte Personen können sich bei einem Torhersteller informieren und telefonische oder schriftliche Beratungen in Anspruch nehmen.
Video: So findest du dein GARAGENTOR mit Antrieb. Sektionaltor, Rolltor, Schwingtor | Hausbau / Garage
- Kann das bestehende Garagentor auf den neuesten Standard aktualisiert werden?
- Welche Art von Garagentor wird benötigt?
- Ist das Torblatt gegen Abstürze gesichert?
- Ist das Tor vor unkontrollierten Bewegungen geschützt?
- Kann das Tor aus der Schiene springen?
- Sind die Federn so konstruiert, dass keine Finger einklemmen können?
- Ist eine Automatisierung möglich?
Vorschriften für Elektro-Ladestationen in Garagen
Die Installation von Ladestationen für Elektroautos nimmt stetig zu, und Garagen bieten eine besonders bequeme Möglichkeit, die Fahrzeuge über Nacht aufzuladen. Paragraph 51 der Landesbauordnung NRW schreibt vor, dass Garagen zweckgemäß genutzt werden müssen und nicht zweckentfremdet werden dürfen.
Genehmigungspflicht für Ladestationen in Garagen
Interessanterweise sind Ladestationen für Elektroautos nicht genehmigungspflichtig und führen auch nicht zu einer Änderung der Nutzung der Garage. Warum ist das so?
Ladestationen für Elektroautos gelten als Teil der elektrischen Anlagen. Sie sind daher Bestandteile der technischen Ausstattung der Garage.
Im Gegensatz dazu wären Ladestationen nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 der Betriebssicherheitsverordnung genehmigungspflichtig, wenn sie als Tankstellenzubehör betrachtet würden.
Dies ist jedoch nicht der Fall, da Ladestationen mit Steckdosen und elektrischen Verteilern gleichgesetzt werden und daher grundsätzlich in Garagen erlaubt sind.
Feuerwehr: Sind Ladestationen in Garagen gefährlich?
Die Feuerwehren betrachten vor allem Brände von Lithium-Ionen-Akkus als erhebliches Risiko. Solche Akkubrände sind äußerst schwierig zu löschen. Während des Ladevorgangs selbst sehen die Feuerwehren keine besonderen Gefahren.
Die von der Feuerwehr identifizierten Risiken gehen in der Regel von den Fahrzeugen selbst aus. Hierbei handelt es sich um mögliche Defekte oder eine Überladung der Batterien, die als Risikofaktoren betrachtet werden.
Gemäß der Sonderbauverordnung dürfen Elektrofahrzeuge jedoch in Garagen abgestellt werden.
- Werkzeuge,
- Scheibenreiniger,
- Pflegemittel,
- Felgen,
- Winterreifen und Kindersitze
Video: Garage als Lagerraum? Nicht erlaubt! Abendschau BR24
Vorsicht bei der Vermietung von Garagen
Bei der Vermietung von Garagen gibt es ebenfalls Risiken zu beachten. Vermieter müssen die Mieter verpflichten, die Garage ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu nutzen.
Bußgeld-Fall #2: Lagerung von Umzugskartons und Fahrrädern?
Auch die Lagerung von Umzugskartons und Fahrrädernzusammen mit einem Auto in der Garage ist nicht gestattet. In einem solchen Fall wurde ebenfalls eine Geldstrafe von 500 Euro in Offenbach verhängt.
Bußgeld-Fall #3: Lagerung von Benzin & Diesel in der Garage?
Interessanterweise ist es in Kleingaragen erlaubt, bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Diesel zu lagern, ohne dass hierbei eine erhöhte Brandgefahr angenommen wird. In Mittel- und Großgaragen hingegen ist die Lagerung von Kraftstoffen außerhalb des Fahrzeugs nicht gestattet.
Die Aufbewahrung von Autozubehör ist in der Regel erlaubt, jedoch ist eine „massive Lagerung“ nicht gestattet.
Was gilt als Fehlnutzung der Garage?
Viele Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter verlangen von ihren Mietern vertraglich die Zusage, Garagen ausschließlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zu nutzen und nicht für Fahrräder oder andere Zwecke.
Insbesondere offene Stellplätze sind leicht zu überwachen, während geschlossene Garagen schwerer zu kontrollieren sind.
Obwohl Garagen-Polizisten nicht aktiv auf Patrouille gehen, reagiert das Ordnungsamt auf entsprechende Hinweise und führt Kontrollen durch. Es ist wichtig zu beachten, dass Kontrollen immer im Voraus angekündigt werden müssen.
Video: Bußgeld droht: Diese Dinge dürfen Sie nicht in Ihrer Garage abstellen!
Aktualisierungen in der Sonderbauverordnung NRW
Die Sonderbauverordnung NRW wurde kürzlich aktualisiert. In ihrer aktuellen Fassung vom 30. September 2022 wird klargestellt, dass es sich hierbei um die allgemein als „Garagenverordnung“ bekannte Gesetzgebung handelt.
Sie enthält genaue Vorschriften zur Nutzung von Garagen, die stichprobenartig oder aufgrund von Hinweisen auf ihre Einhaltung überwacht werden. Die Verordnung betont nach wie vor, dass Garagen ausschließlich dem Abstellen von Fahrzeugen dienen sollen und nicht als Aufenthaltsorte oder Lagerräume genutzt werden dürfen. Dies entspricht den Vorgaben der Verordnung des Landes NRW vom 2. November 1990.
Betriebsvorschriften für Garagen gemäß der Sonderbauverordnung
Die Betriebsvorschriften für Garagen in Nordrhein-Westfalen sind klar definiert. In öffentlich zugänglichen Großgaragen muss mindestens eine Aufsichtsperson anwesend sein, und eine Überwachung durch Monitore ist ausreichend, solange die Aufsichtsperson über eventuelle Abweichungen informiert wird. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass in Mittel- und Großgaragen während der üblichen Betriebszeiten eine elektrische Beleuchtung mit einer Helligkeit von mindestens 20 Lux vorhanden sein muss, sofern Tageslicht nicht ausreichend zur Verfügung steht.
Besonders interessant für private Garagenbesitzer sind die Regelungen für Kleingaragen. Gemäß der neuen Verordnung dürfen in Kleingaragen nach wie vor bis zu 20 Liter Benzin oder 200 Liter Diesel aufbewahrt werden. Zudem wird in Absatz 5.1 des § 139 erwähnt, dass die Lagerung von bis zu vier Rädern für ein Kraftfahrzeug innerhalb der Garage pro Einstellplatz in Mittel- und Großgaragen erlaubt ist. Das bedeutet, dass bei mehreren Einstellplätzen auch entsprechend mehr Reifen gelagert werden dürfen. Ebenso sind Fahrradanhänger erlaubt, sofern sie für die Verwendung mit einem Fahrrad bestimmt sind. Es ist jedoch nicht genau festgelegt, ob diese Regelungen pro Einstellplatz oder pro Garage gelten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung der vorhandenen Stellplätze nicht eingeschränkt werden darf.
Zusammengefasst sind Kleingaragen Garagen mit einer Fläche von bis zu 100 m², die in der Regel nur Platz für einen Stellplatz bieten. Die Erlaubnis zur Lagerung von Reifen und Fahrradanhängern gilt jedoch nur für Mittel- und Großgaragen, und diese Regelungen gelten nicht für Besitzer von Kleingaragen. Daher sollten Besitzer von Kleingaragen bei möglichen stichprobenartigen Überprüfungen darauf vorbereitet sein, dass nicht erlaubt gelagerte Gegenstände beanstandet werden könnten, was im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen kann.
Es sei darauf hingewiesen, dass offene Stellplätzenicht als Garagen betrachtet werden und daher nicht den genannten Regelungen und Verordnungen unterliegen. Dennoch wäre es unwahrscheinlich, dass jemand Reifen oder Fahrradanhänger neben einem offenen Stellplatz lagert.