Energieausweis: Was das ist, wofür man es braucht und was der Gesetzgeber sagt
Energieausweis: Wichtig für alle Immobilieneigentümer
Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Er muss Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden und liefert wichtige Informationen bezüglich der Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung. Außerdem sind Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Sanierung des Objekts im Ausweis zu finden.
Auf den ersten Blick wird dank einer farbigen Skala deutlich, ob es sich bei der Immobilie um ein Energiesparmodell oder um einen Energieverschwender handelt. Befindet sich das Objekt im roten Bereich der Skala, herrscht dringender Sanierungsbedarf. Die Farbskala wird durch Effizienzklassen ergänzt, die von A+ bis H reichen. Die einzelnen Immobilien sind damit vergleichbar geworden, außerdem bekommen Eigentümer wichtige Hinweise darauf, ob ihr Gebäude sanierungsbedürftig ist.
Diese Arten von Energieausweisen gibt es
Der Energieausweis wird demnach zur Informationen rund um eine Immobilie gebraucht: Wie viel Energie ist nötig, um das Haus oder die Wohnung zu nutzen? Unterschieden wird dazu in zwei Arten des Energieausweises:
- Verbrauchsausweis:
Der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre fließt in die Angaben mit ein. Damit ist der Verbrauchsausweis aber stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig. Heizen diese viel, wird sich die Darstellung des Energieverbrauchs im roten Bereich bewegen. Wird hingegen kaum oder gar nicht geheizt, scheint das Gebäude eine Energiesparvariante zu sein. - Bedarfsausweis:
Der Bedarfsausweis basiert nicht auf dem Nutzerverhalten, sondern bezieht in die Angaben die Daten zu Bausubstanz und Energiebedarf mit ein. Dabei spielt es eine Rolle, wie alt Heizung und Haustechnik sind, ob die Außenwände eine Dämmung haben und ob Fenster und Dach energieeffizient sind. Käufer und Mieter können sich daran orientieren und bekommen einen Anhaltspunkt zu ihrem künftigen Energieverbrauch.
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- Art des Energieausweises
- Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in kW/h pro Quadratmeter und Jahr
- Art des Energieträgers
- Baujahr des Gebäudes und der Heizanlage
- Energieeffizienzklasse