BImA-Nummer, Zugang zum BlmA-Immobilienportal und die Berechtigungsfrage

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BImA-Nummer, Zugang zum BlmA-Immobilienportal und die Berechtigungsfrage

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet und verwertet Liegenschaften des Bundes. Dazu gehört die Wohnungsfürsorge, die für berechtigte Personen Wohnraum bereitstellt. Im Immobilienportal der BImA können Mietverträge und Verpachtungen online beantragt werden. Dieses Portal bietet Zugang zu Angeboten und Informationen für Wohnungsfürsorgeberechtigte. Die BImA-Nummer spielt dabei eine zentrale Rolle. Entscheidende Kriterien für die Wohnungsvergabe werden ebenfalls erläutert.
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Einführung in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben


Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Das Portfolio der BImA

Die BImA verfügt über ein breites Portfolio, das Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Liegenschaften umfasst. Diese Liegenschaften werden zur Verwertung von Grundstücken, Vermietung und Verpachtung genutzt. Zum Portfolio der Wohnungsfürsorge zählen Wohnungen an über 500 Standorten bundesweit. Darunter fallen sowohl eigene Immobilien der BImA als auch Wohnungen im Besitz Dritter, für die die BImA Belegungsrechte erworben hat.

Aufgaben der BImA

Die Hauptaufgaben der BImA bestehen in der Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften des Bundes. Dazu gehört auch die Wohnungsfürsorge, die durch das Immobilienportal unterstützt wird.

Organisatorischer Aufbau der BImA

Die BImA ist in mehrere Geschäftsbereiche unterteilt, darunter Immobilienmanagement und Wohnungsfürsorge. Sie koordiniert die Aufgaben im Bereich der Bundesressorts und stellt sicher, dass alle Prozesse effizient ablaufen.


BImA Wohnungsfürsorge

Gründung der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA wurde gegründet, um sicherzustellen, dass Wohnungsfürsorgeberechtigte Zugang zu angemessenem Wohnraum haben. Dies umfasst insbesondere Angehörige von Partnerstreitkräften und andere berechtigte Personenkreise.

Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge

Die Zuständigkeiten der Wohnungsfürsorge liegen in der Bereitstellung und Verwaltung von Wohnraum für Berechtigte. Dies beinhaltet die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung der Mietverträge.

Funktionsweise der Wohnungsfürsorge

Die Wohnungsfürsorge der BImA funktioniert durch ein strukturiertes Bewerbungsverfahren. Berechtigte Personen können über das Immobilienportal Zugang zu Wohnungsangeboten erhalten und müssen bestimmte Nachweise erbringen, um berücksichtigt zu werden.

Angehörige von Partnerstreitkräften

Ein besonderer Fokus der Wohnungsfürsorge liegt auf Angehörigen von Partnerstreitkräften. Diese Personengruppe hat spezielle Ansprüche und wird bevorzugt behandelt, um sicherzustellen, dass ihre Wohnbedürfnisse erfüllt werden.

Postanschrift der Wohnungsfürsorge:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Telefonisch erreichen Sie die BImA unter +49 228 / 37787-0

Die BImA erreichen Sie per E-Mail unter wohnungsfuersorge@bundesimmobilien.de.


Die BImA-Nummer einfach erklärt

Die BImA-Nummer ist ein wesentliches Identifikationsmerkmal für alle Wohnungsfürsorgeangelegenheiten. Sie dient zur eindeutigen Zuordnung von Anträgen und Mietverträgen.

Was ist die BImA-Nummer?

Die BImA-Nummer ist eine individuelle Kennziffer, die jedem Antragsteller zugewiesen wird. Sie erleichtert die Verwaltung und den Zugang zu Wohnungsangeboten im Immobilienportal.

Verwendung der BImA-Nummer

Die BImA-Nummer wird bei allen Anträgen und Mietverträgen benötigt. Sie muss bei der Wohnungsbewerbung und im Antragsformular angegeben werden.

Beantragung der BImA-Nummer

Die Beantragung der BImA-Nummer erfolgt automatisch bei der ersten Bewerbung um eine Wohnung. Sie erhalten die Nummer per Post oder E-Mail, nachdem Ihr Antrag registriert wurde.


Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge

Wann muss der Nachweis der Berechtigung zum Bezug einer Wohnung erbracht werden? Der Nachweis, dass Sie dem Personenkreis der Wohnungsfürsorgeberechtigten angehören, muss spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung um eine Wohnung von Ihnen erbracht werden. Um bei der Wohnungsfürsorge des Bundes berücksichtigt werden zu können, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Wohnungsvergabestelle richten. Das Antragsformular finden Sie bei den jeweiligen Angeboten der Wohnungsfürsorge im Immobilienportal. Soweit mehrere Bewerbungen auf ein Wohnungsangebot eingehen, entscheidet die Wohnungsvergabestelle nach dienstlichen und sozialen Belangen, mit welcher Bewerberin oder Bewerber ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen werden soll.

Der Zugang zum Immobilienportal der Wohnungsfürsorge erfolgt in drei einfachen Schritten:

  • Schritt 1: Registrierung

    Um Zugang zum Immobilienportal zu erhalten, müssen Sie sich zunächst registrieren. Besuchen Sie die Website https://meine-bima.bundesimmobilien.de/ und klicken Sie auf „Registrieren“. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erstellen Sie ein Passwort.

  • Schritt 2: Bestätigung

    Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihre Registrierung zu bestätigen und Ihr Konto zu aktivieren.

  • Schritt 3: Anmeldung

    Nach der Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort auf dem Immobilienportal anmelden. Dort haben Sie Zugang zu allen Wohnungsangeboten und können Anträge stellen.

Berechtigter Personenkreis der Wohnungsfürsorge

Der berechtigte Personenkreis für die Wohnungsfürsorge umfasst verschiedene Gruppen, darunter:

  • Angehörige von Partnerstreitkräften
  • Beamte des Bundes
  • Mitarbeiter von Bundesressorts
  • Sonstige Wohnungsfürsorgeberechtigte

Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe

Die Entscheidungskriterien bei der Wohnungsvergabe der BImA basieren auf verschiedenen Faktoren. Dazu gehören dienstliche und soziale Belange. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Wohnungsangebot wird anhand dieser Kriterien entschieden, welcher Bewerber den Zuschlag erhält.

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