Erbschaftssteuer 2023: Definition, was jetzt gilt und warum sie gar nicht teurer geworden ist
Erbschaftssteuer 2023: Definition der Steuerart
Empfängt jemand ein Vermögen in Form einer Erbschaft, muss darauf die Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Dies gilt sowohl für ein Erbe innerhalb der Verwandtschaft als auch für das Vererben von Vermögen an außenstehende Personen.
Die Erbschaftssteuer richtet sich in ihrer Höhe danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Erbe und Erblasser zueinander standen, wie hoch das vererbte Vermögen ist und welche Freibeträge gelten.
Wer der Meinung ist, die Erbschaftssteuer durch ein Verschenken zu Lebzeiten zu umgehen, irrt sich: Auf ein Vermögen kann auch die Schenkungssteuer erhoben werden, die mit der Erbschaftssteuer in der Höhe vergleichbar ist.
Auch hier werden geltende Freibeträge abgezogen. Übersteigt das Vermögen jedoch diese Beträge, muss dieser Wert versteuert werden.
Derzeit gelten ab der Erbschaftssteuer 2023 folgende Freibeträge:
Video: Erbschaftsteuer erklärt: Berechnen und Freibeträge | Inkl. Steuertipps (2023)
- für Ehegatten oder Lebenspartner: bis 500.000 Euro
- für Kinder: bis 400.000 Euro
- für Enkel: bis 200.000 Euro
- für Eltern oder Großeltern: bis 100.000 Euro
- für Geschwister, Nichten oder Neffen: bis 20.000 Euro
- für alle weiteren Personen: bis 20.000 Euro
Das gilt für die Erbschaftssteuer 2023
Die Erbschaftssteuer 2023 basiert auf dem Wert des Vermögens, das vererbt wird. Im Fokus stehen hier Immobilien, die individuell bewertet werden müssen. In der Regel wird dafür das Vergleichsverfahren herangezogen. Das heißt, der Wert der Immobilie wird aufgrund vergleichbarer Objekte bestimmt.
Liegen solche nicht vor, muss das Sachwertverfahren herangezogen werden. Genau bei diesem gab es 2022 umfassende Änderungen und die zur Berechnung nötige Wertzahl wurde von 1,0 auf 1,3 und teilweise sogar auf 1,4 angehoben.
Video: BR24live: Warum Erben und Schenken ab 2023 teurer wird BR24
Damit erhöhen sich die Werte der Immobilien teilweise enorm. Die Erbschaftssteuer 2023 kann damit um bis zu 50 Prozent höher liegen als in den Jahren zuvor. Umgehen kann dies der Erbe durch die oben bereits erwähnte Schenkung, die über einen Zeitraum von 10 Jahren läuft und binnen dieser Zeit angefochten werden kann.
Auch eine Teilung der Immobilie in Gebäude und Boden und die damit verbundene Aufteilung auf zwei Erben ist möglich. Beide werden später im Grundbuch eingetragen, was einen künftigen Verkauf der Immobilie durchaus erschweren kann.