Wohnungsbauprämie und mehr: Staatliche Förderungen für den Traum vom Eigenheim

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Eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie bringt den Traum vom eigenen Zuhause näher. Die Wüstenrot Bausparkasse rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vorhandenen Fördertöpfe vor Jahresende zu nutzen. Bereits ab dem 16. Lebensjahr können sie diese staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Eigenkapital für späteres Wohneigentum aufzubauen. Dabei können Alleinstehende jährlich bis zu 700 Euro und Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten.

Bausparen mit staatlicher Prämie: Die Vorteile der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die es Menschen ermöglicht, Eigenkapital für den späteren Erwerb von Wohneigentum aufzubauen. Durch jährliche Einzahlungen von bis zu 700 Euro als Alleinstehende und maximal 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag erhalten sie eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten sind, um diese Förderung zu erhalten.

Arbeitgeber unterstützen Vermögensbildung – bis zu 40 Euro pro Monat

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen die finanzielle Vorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vermögenswirksame Leistungen. Je nach Tarifvertrag können Beschäftigte monatlich bis zu 40 Euro erhalten, um ihr Vermögen aufzubauen. Zudem steht ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulage zur Verfügung, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Diese staatliche Förderung ermöglicht den Aufbau von Eigenkapital, das für zukünftige finanzielle Vorhaben wie den Erwerb einer Immobilie genutzt werden kann.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, staatliche Zulagen in Anspruch zu nehmen, indem sie vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen. Die staatliche Zulage kann bis zu 9 Prozent betragen und jährlich maximal 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner ausmachen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beantragung und Gewährung der Arbeitnehmersparzulage unabhängig von der Wohnungsbauprämie erfolgen.

Trotz eines zu hohen zu versteuernden Einkommens für die Arbeitnehmersparzulage haben Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie nicht überschreiten. Diese Regelung eröffnet auch Personen mit einem höheren Einkommen die Chance, staatliche Förderungen für den Aufbau von Eigenkapital für den späteren Wohneigentumserwerb zu nutzen.

Eigenheimrente: Förderung für den Immobilienerwerb seit 2008

Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch unter dem Namen „Wohn-Riester“ bekannt, wurde im Jahr 2008 eingeführt, um den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Dieses Modell bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Eigenkapital für den zukünftigen Erwerb einer Immobilie anzusparen oder die Tilgung eines bestehenden Wohndarlehens zu beschleunigen. Ab dem Jahr 2024 können die Wohn-Riester-Mittel auch für die energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden.

Für unter 25-Jährige: Jugendbonus und freie Verwendung der Wohnungsbauprämie

Junge Menschen unter 25 Jahren sollten sich überlegen, einen Jugend-Bausparvertrag bei Wüstenrot abzuschließen. Dabei erhalten sie einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Nach einer siebenjährigen Bindungsfrist können sie selbst entscheiden, wie sie die in den Bausparvertrag eingeflossene Wohnungsbauprämie nutzen möchten, ohne einen Nachweis für den Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung erbringen zu müssen.

Wüstenrot: Förderungen nutzen und den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen

Sie möchten mehr über staatliche Förderungen und das Bausparen erfahren? Die Wüstenrot Bausparkasse bietet Ihnen umfassende Informationen auf ihrer Internetseite. Wenn Sie persönliche Beratung wünschen, stehen Ihnen Beraterinnen und Berater in ganz Deutschland zur Verfügung. Informieren Sie sich über die vorhandenen Förderungen und nutzen Sie die Chance, Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

Staatlich geförderte Eigenheimrente: Finanzielle Unterstützung für Wohneigentum

Die staatlichen Förderungen für den Immobilienerwerb bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine attraktive Möglichkeit, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Mit der Wohnungsbauprämie können sie jährlich bis zu 700 Euro als Alleinstehende und bis zu 1.400 Euro als Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner auf einen Bausparvertrag einzahlen und eine staatliche Prämie von bis zu 10 Prozent erhalten. Dies ermöglicht es ihnen, Eigenkapital für die spätere Finanzierung einer Immobilie aufzubauen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro pro Monat erhalten. Diese Leistungen dienen dem Aufbau eines Vermögens, das später für den Immobilienerwerb oder die Tilgung eines Wohndarlehens genutzt werden kann. Zusätzlich können sie von der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren, die ihnen eine finanzielle Unterstützung bietet. Junge Menschen unter 25 Jahren haben zudem die Möglichkeit, attraktive Jugend-Bausparverträge abzuschließen. Informieren Sie sich bei Wüstenrot über die verschiedenen staatlichen Förderungen und nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um Ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.

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