Neue Kreditgrenzen für den Bau von Wohnhäusern

0

Im Zuge des Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind, die das Programm nutzen möchten, wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Steigende Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge für Familien

Um den Wohnungsbaubereich in Deutschland zu stärken, hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Einkommensgrenze, die für die Nutzung des Programms gilt, wurde erhöht. Eine Familie mit einem Kind kann nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die abhängig von der Anzahl der Kinder variierenden Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Förderung für Familien mit minderjährigen Kindern

Die KfW führt im Auftrag des BMWSB eine Verbesserung der Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung durch. Dabei werden zwei verschiedene Stufen der Förderung angeboten: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung deckt sämtliche Kosten für den Bau, die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung ab. Die neuen Förderbedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Es ist pro Antrag nur eine Wohneinheit förderfähig. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Förderung deckt alle Kosten für Bau und Planung

Die Förderung ermöglicht es, sämtliche Ausgaben für den Bau eines Wohngebäudes zu 100 % zu decken. Dazu gehören nicht nur die Kosten für das Bauwerk selbst, sondern auch für Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Sogar Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, werden gefördert. Die neuen Bedingungen treten ab dem 16.10.2023 in Kraft.

Förderung für energieeffiziente Wohngebäude optimiert

Mit der deutlichen Erhöhung der Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge im Rahmen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ schafft die KfW neue Möglichkeiten für Familien, die den Wunsch nach einem eigenen Zuhause haben. Nun können Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR von den attraktiven Förderkonditionen profitieren.

Mit dem Fokus auf klimafreundliche Wohngebäude zeigt die Bundesregierung ihr Engagement für Nachhaltigkeit und Energiesparen. Familien, die ein neues Zuhause suchen, können von den verbesserten Förderbedingungen profitieren. Weitere Informationen sind auf der Website der KfW verfügbar.

Lassen Sie eine Antwort hier