Gesetzliche Änderungen ermöglichen Genehmigung der Windenergieanlage

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Das Landratsamt Ortenaukreis hat das Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am bestehenden Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen. Der Bau der Anlage soll Ende des Jahres beginnen. Neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg wurden auch 21 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen in den Entscheidungsprozess einbezogen. Bereits am 8. Juni 2021 fand in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem etwaige Einwände gemeinsam mit der Antragstellerin und den zuständigen Fachbehörden ausführlich besprochen wurden.

Erfolgreiche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergie

Aufgrund der Nähe der geplanten Windenergieanlage zu Wohnhäusern im Außenbereich wurde eine gründliche Prüfung der möglichen visuellen Auswirkungen durchgeführt. Diese Prüfung führte zunächst zu einer ablehnenden Entscheidung, gegen die die Antragstellerin Widerspruch einlegte. Während der Prüfung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium erfolgte jedoch eine Änderung des Baugesetzbuches und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wodurch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden und die Genehmigung erteilt werden konnte.

Die geänderte Rechtslage hat dazu geführt, dass die Prüfkriterien für die optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen gesetzlich festgelegt wurden. Gleichzeitig wurde der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen. Dank dieser Veränderungen konnten die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung erfüllt werden, wodurch am 15. August 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde.

Die Aussage von Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, hebt hervor, dass das beschleunigte Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leistet. Dadurch können weitere Anlagen genehmigt werden, um die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Energiewende vorangetrieben: Genehmigung für weitere Windenergieanlage erteilt

Durch das Genehmigungsverfahren für den Windpark Falkenhöhe konnten zahlreiche Gesetzesänderungen umgesetzt werden, um den Prozess zu beschleunigen. Diese Änderungen haben dazu geführt, dass im Rahmen der Energiewende weitere Genehmigungen für Windenergieanlagen erteilt werden können. Die Windenergie spielt eine bedeutende Rolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und der Reduzierung von CO2-Emissionen.

Mehr grüner Strom für die Region dank neuer Windanlage

Eine neue Windenergieanlage wird am Windpark Falkenhöhe errichtet. Die Anlage, mit der Bezeichnung Vestas V 136, besticht durch ihre beeindruckenden Abmessungen. Mit einer Gesamthöhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW wird sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten und die regionale Versorgung mit grünem Strom weiter stärken.

Gesetzliche Regelung der Prüfkriterien für Windenergieanlagen: Energiewende wird vorangetrieben

Die nunmehr erteilte Genehmigung für den Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe stellt einen wichtigen Schritt in Richtung regionaler Energiewende dar. Durch die sorgfältige Einbindung von betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und anderen relevanten Stakeholdern sowie die gründliche Prüfung der optisch bedrängenden Wirkung wurde ein ausgewogener Entscheidungsprozess gewährleistet. Diese Genehmigung ermöglicht die nachhaltige Nutzung einer umweltfreundlichen Energiequelle und trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Das Landratsamt Ortenaukreis hat das Genehmigungsverfahren für eine weitere Windenergieanlage am Windpark Falkenhöhe erfolgreich abgeschlossen. Die sorgfältige Prüfung der optisch bedrängenden Wirkung der Anlage und die Einbindung verschiedener Interessengruppen zeigen, dass die Energiewende vorankommt. Die beeindruckenden Leistungsdaten der Anlage, mit einer Höhe von 217 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW, unterstreichen ihre Bedeutung für eine nachhaltige Energieversorgung. Die Genehmigung trägt zum Klimaschutz und zur regionalen Stromerzeugung bei.

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