Zukunft der Heiztechnologie: Fernwärme oder Wärmepumpe?

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Bislang verfolgte die Bundesregierung die Strategie, den Einsatz von Gas und Öl durch die vermehrte Nutzung von Wärmepumpen zu minimieren. Angesichts der kontroversen Diskussionen um das Heizungsgesetz wurde nun ein Paradigmenwechsel vorgenommen: Der Fokus liegt auf der Förderung des Fernwärmeausbaus. Hauseigentümer stehen nun vor der Frage, ob diese neue Richtung ihren Anforderungen entspricht.

Branchentreffen in Berlin: Fernwärme als echte Alternative für nachhaltiges Heizen

Nach einem wichtigen Meeting mit Branchenvertretern und Verbänden in Berlin äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 12. Juni zu den Aussichten der Fernwärme als vielversprechende Alternative zu Wärmepumpen im Bereich klimafreundliches Heizen in Deutschland. Er setzt sich für die verstärkte Einbindung von Fernwärmenetzen ein und nennt die potenzielle Anschlusszahl von 100.000 Häusern pro Jahr als Ziel.

Bei Fernwärme handelt es sich um eine effiziente Art der Wärmeversorgung für Wohngebäude. Anstatt die Wärme direkt im Haus zu erzeugen, wird sie von einem nahegelegenen Kraft- oder Heizwerk generiert und über isolierte Rohrleitungen zu den einzelnen Wohnungen transportiert. In der Regel wird Wasser als Wärmeträger verwendet. In Deutschland nutzen derzeit etwa 14 Prozent der Wohnungen Fernwärme als Heizmethode. Im Jahr 2020 erstreckte sich das Fernwärmenetz in Deutschland über eine Gesamtlänge von mehr als 31.000 Kilometern.

Umstellung auf Fernwärme: Übergangsfrist für Öl- und Gasheizungen im GEG

Gemäß dem geplanten Gebeäudeenergiegesetz (GEG) wird eine besondere Übergangsfrist eingeführt, die zum Tragen kommt, wenn eine bestehende Öl- oder Gasheizung ausfällt und die Kommune bereits die Versorgung mit Fernwärme zugesagt hat. In diesem Fall haben Eigentümer die Verpflichtung, den Anschluss an ein Wärmenetz bis spätestens Ende 2034 sicherzustellen. Solange dürfen sie weiterhin ihre alte Heizung verwenden. Eine kommunale Planung soll die Abwägung der verschiedenen Aspekte in dieser Angelegenheit erleichtern.

Ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sieht aktuell vor, dass Großstädte bis Ende 2026 und kleinere Städte bis Ende 2028 verpflichtet sind, Wärmepläne zu erarbeiten und vorzulegen. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, den Energieverbrauch für Heizzwecke in städtischen Gebieten zu reduzieren und den Einsatz von umweltfreundlichen Heizsystemen zu fördern. Durch die rechtzeitige Erstellung der Wärmepläne sollen langfristige Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen in städtischen Gebieten ermöglicht werden.

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), hat die aktuellen Pläne zur Verbindung von Fernwärme und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) kritisiert. Laut Breitner laufen die Zahnräder in entgegengesetzter Richtung, was zu einer mangelnden Koordination führt. Bevor Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, ein bestimmtes Heizungssystem zu installieren, sollte laut Breitner zunächst geklärt werden, ob das Quartier mittelfristig an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Er fordert, dass die GEG-Verpflichtungen erst dann gesetzlich wirksam werden sollten, wenn die Planung für die Fernwärme abgeschlossen ist.

Wohnungswirtschaft enttäuscht: Klimaschutzvorhaben als Täuschung enttarnt

Die Bedeutung von „attraktiven Preisen“ für die Akzeptanz der Fernwärme als echte Alternative wurde von Habeck hervorgehoben. Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf eine verbesserte Transparenz. Geywitz machte deutlich, dass eine verlässliche Kalkulation notwendig ist, um den Preis für die Wärmelieferung angemessen zu bestimmen.

Um eine gerechtere Preisgestaltung im Fernwärmenetz zu erreichen, ist es ratsam, den Wettbewerb zu stärken und Dritten die Möglichkeit zu geben, ihre Energie einzuspeisen. Durch das derzeitige Monopol der Betreiber haben diese die Freiheit, Preise nach eigenem Ermessen festzulegen, was zu fehlender Transparenz und potenziell überhöhten Kosten führen kann. Durch einen offenen Markt und die Schaffung eines fairen Wettbewerbsumfelds könnten die Preise besser reguliert und Verbraucher vor übermäßigen finanziellen Belastungen geschützt werden.

Mehrfach haben soziale Vermieter ihre Besorgnis darüber geäußert, dass sie die Preisermittlung nicht nachvollziehen können. Bei undurchsichtigen Preisen für ein Produkt, das von einem erheblichen Anteil der deutschen Haushalte erworben werden soll, ist jedoch ein unmittelbares Eingreifen erforderlich. Breitner forderte die Einrichtung einer unabhängigen, bundesweit operierenden Behörde, die kontinuierlich die Fernwärmepreise überwacht, kontrolliert und bei Verbraucherbenachteiligung sofort einschreitet.

Der Leiter des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) resümiert, dass die derzeitige Situation und die absehbare Zukunft der Fernwärme als ein Enttäuschungserlebnis im Hinblick auf den Klimaschutz betrachtet werden müssen. Aufgrund des bisherigen Fokus auf Kohle, Erdgas und Öl als Hauptenergiequellen scheint die Fernwärme eher ein trügerisches Konzept zu sein, das den Anschein von Umweltfreundlichkeit erweckt, aber tatsächlich noch weit davon entfernt ist, eine nachhaltige Lösung zu bieten.

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